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Kontakt

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand Januar 2023) gelten, soweit sie nicht durch andere schriftliche Vereinbarungen abbedungen werden.

1. ANGEBOT UND LIEFERUNG

Mangels abweichender Vereinbarung werden Aufträge zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen gebucht und stehen sowohl preislich als auch hinsichtlich der Lieferung unter dem Vorbehalt von Streik, Aussperrung und anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen, vgl. Ziffer 9.

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Es können Abweichungen von plus/minus 10 Prozent in Bezug auf das Volumen auftreten. Sofern nicht anders angegeben, gilt das Angebot für 30 Tage ab dem Datum des Angebots. Alle Preise sind in DKK, ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, handelt es sich bei den angegebenen Lieferfristen um voraussichtliche Fristen und vorbehaltlich des Zwischenverkaufs. Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, versteht sich die Lieferzeit immer als das Datum der Versandbereitschaft (ab Werk) der Bestellung. Ist PSC A/S der Ansicht, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann oder dass eine Verzögerung zu erwarten ist, wird der Käufer darüber informiert und wenn möglich auch über den Zeitpunkt, an dem die Lieferung voraussichtlich erfolgen wird.

Ist PSC A/S nicht in der Lage, die verkaufte Ware zum vereinbarten Liefertermin oder zu einem wie oben genannten verspäteten Liefertermin zu liefern, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Unter keinen Umständen kann die Haftung von PSC A/S für Schäden, die dem Käufer infolge einer Verspätung oder Nichtlieferung entstehen, den Wert der verspäteten oder nicht gelieferten Sendung übersteigen.

2. TECHNISCHE DATEN, PRODUKTINFORMATIONEN, ETC.

Wenn die Produkte als Bestandteil des Produkts des Käufers enthalten sind, haftet PSC A/S nicht für die Erfüllung der Produkte gemäß den Erwartungen des Käufers.

Bei Lieferung eines Musters/einer Probe haftet der Verkäufer nicht für die Tauglichkeit des Produkts und der Käufer kann sich nicht auf Mängel irgendwelcher Art berufen.

Bei Mustern/Prototypen bleibt das Recht auf Rechnungsstellung vorbehalten. Wird ein Muster/Prototyp nicht innerhalb von 8 Tagen beanstandet, gilt es als angenommen.

3. PRODUKTÄNDERUNGEN

PSC A/S behält sich das Recht vor, vor der Lieferung und ohne Benachrichtigung des Käufers Änderungen am Produkt, seiner Zusammensetzung usw. vorzunehmen, die PSC A/S für notwendig erachtet.

Derartige Änderungen berechtigen den Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er nachweisen kann, dass eine bestimmte Konstruktion, Zusammensetzung, Gestaltung usw. Voraussetzung für den Vertrag war. Vorgenommene Änderungen, die zur Aufhebung des Vertrages führen, berechtigen den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen.

4. VERPACKUNGSMATERIAL, ZÖLLE UND GEBÜHREN

In Ermangelung einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung verstehen sich die in „Angeboten und Vereinbarungen“ genannten Preise ausschließlich Verpackungsmaterial, Mehrwertsteuer und eventueller staatlicher Abgaben.

5. GEFAHRENÜBERGANG

Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Sendung als ab Werk verkauft. PSC A/S benachrichtigt den Käufer so rechtzeitig, dass er die Sendung übernehmen kann, wenn sie zur Abholung bereit ist.

6. ZAHLUNG

Zahlungen in Form von Wechseln, Schuldverschreibungen und dergleichen gelten erst dann als Zahlungen, wenn die Einlösung vollständig erfolgt ist. Verzugszinsen werden zu dem auf der Rechnung angegebenen Satz berechnet.

Zahlungen in Form von Wechseln, Schuldverschreibungen und dergleichen gelten erst dann als Zahlungen, wenn die Einlösung vollständig erfolgt ist.

7. BESEITIGUNG VON MÄNGELN

Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware zu rügen.

Das Lieferdatum auf dem Lieferschein dient als Nachweis für das Versanddatum. Wurde ein Prototyp oder ein Muster noch nicht geliefert, hat der Käufer 8 Tage Zeit, um eine Reklamation einzureichen. Reklamationen müssen immer vor dem Zusammenbau der Produkte von PSC A/S mit anderen Teilen oder Komponenten eingereicht werden. Beschwerden müssen schriftlich eingereicht werden

PSC A/S ist berechtigt, mangelhafte Waren nachzubessern oder Ersatz zu liefern, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ohne nennenswerte Verzögerung und ohne Schaden für den Käufer erfolgen kann. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Transport von Ersatzwaren oder -teilen bzw. reparierten Waren oder Teilen auf Rechnung und Gefahr von PSC A/S, wenn diese an den Käufer versandt werden. Defekte Teile, die gemäß dem Vorstehenden ersetzt worden sind, werden PSC A/S zur Verfügung gestellt.

Nach Übergang der Gefahr auf den Käufer haftet PSC A/S nicht für Mängel, die über die oben genannten Verpflichtungen hinausgehen. PSC A/S haftet daher nicht für indirekte Schäden, wie z.B. Folgeschäden, Zeitverluste, Gewinnverluste, entgangene Gewinne oder andere indirekte Schäden, die dem Käufer entstehen.

8. HAFTUNG FÜR DURCH DIE SENDUNG VERURSACHTE SCHÄDEN – PRODUKTHAFTUNG

Verursacht eine Sendung von PSC A/S einen Schaden, so haftet PSC A/S für Personenschäden, sofern nachgewiesen wird, dass der Schaden auf Handlungen oder Unterlassungen von PSC A/S zurückzuführen ist. PSC A/S haftet nicht für Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die entstehen, während sich die Sendung im Besitz des Käufers befindet, oder für Schäden an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden oder deren Bestandteil diese Produkte sind.

PSC A/S haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, wie z.B. Folgeschäden, Zeitverluste, Gewinnverluste, entgangene Gewinne oder andere indirekte Schäden.

Soweit PSC A/S gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, ist der Käufer verpflichtet, PSC A/S in dem Maße schadlos zu halten, wie diese Haftung die oben genannten Grenzen überschreitet. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor dem Gericht verklagen zu lassen, das über eine Schadensersatzklage gegen PSC A/S wegen eines Schadens entscheidet, der durch einen Mangel an einer von PSC A/S gelieferten Lieferung verursacht worden sein soll. Erhält der Käufer Kenntnis davon, dass PSC A/S in eine Angelegenheit verwickelt wird, die eine an den Käufer gelieferte Sendung betrifft, ist der Käufer verpflichtet, PSC A/S von der geltend gemachten Forderung und der möglichen Klage zu unterrichten. Im Falle einer Produkthaftung von PSC A/S gegenüber einem Dritten ist der Käufer verpflichtet, PSC A/S im Rahmen der in diesen Bestimmungen festgelegten Haftungsgrenzen zu entschädigen.

Die Produkthaftung gilt nicht nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts oder für Schäden, die mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Lieferung verursacht wurden.

9. HAFTUNGSBEFREIUNG – HÖHERE GEWALT

Die folgenden Umstände führen zu einer Haftungsbefreiung, wenn sie nach Abschluss der Vereinbarung eintreten und die Erfüllung der Vereinbarung verhindern:

Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrung und alle anderen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z.B. Brand, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene Einberufungen ähnlichen Ausmaßes, Sabotage, Requisition, Beschlagnahme, Devisenkontrollvorschriften, Aufruhr und innere Unruhen, Mangel an Transportmitteln, Warenknappheit, Brennstoffbeschränkungen und mangelhafte Lieferungen von Unterlieferanten oder Verzögerung solcher Lieferungen aufgrund eines der in dieser Klausel genannten Umstände.

Die Partei, die sich auf einen der genannten Umstände berufen will, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und das Ende dieser Ereignisse zu unterrichten.

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages innerhalb eines angemessenen Zeitraums aufgrund eines der in dieser Klausel genannten Umstände unmöglich ist.

10. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN – ZUSTÄNDIGKEIT

Streitigkeiten über den Vertrag und die damit zusammenhängenden Bestimmungen sind nach dänischem Recht und von dänischen Gerichten zu entscheiden.

11. BERATUNGSGEBÜHR

Benötigt ein Kunde die Unterstützung von PSC bei der mechanischen Konstruktion und/oder dem Produktdesign, so wird dies gemäß der Standardpreisliste für Beratungsleistungen pro Stunde in Rechnung gestellt. Zusätzlich zum Stundensatz werden die anfallenden Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung nach Aufwand in Rechnung gestellt. Gültige Stundensätze können von PSC auf Anfrage mitgeteilt werden.

 

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© 2023 HERSTELLER VON OPTISCHEN FILTERN UND DECKGLASLÖSUNGEN

PSC ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR FEHLER ODER AUSLASSUNGEN IM INHALT DIESER WEBSITE.

ANGABEN WIE PRODUKTSPEZIFIKATIONEN UND TECHNISCHE DATEN SIND NICHT RECHTSVERBINDLICH UND ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN.

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PSC: Manufacturer of optical filters and cover glass solutions.
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